Los Angeles Roleplay III LARP III
Gilt für alle offiziellen Fraktionen

Fraktionsregeln

Ergänzend zum allgemeinen Regelwerk. Wählen Sie links einen Paragraphen aus.

§ 1

Allgemeine Fraktionsregeln

  1. 01Jede Fraktion muss sich an ihr genehmigtes Fraktionskonzept halten.
  2. 02Das Auftreten einer Fraktion muss zum jeweiligen Fraktionskonzept passen.
  3. 03Fraktionsmitglieder müssen bei gemeinsamen Fraktionsaktionen eindeutig als zusammengehörig erkennbar sein.
  4. 04Fraktionskleidung, Westen oder andere Erkennungsmerkmale dürfen nicht außerhalb des vorgesehenen Fraktions-RPs missbraucht werden.
  5. 05Fraktionsfahrzeuge müssen bei gemeinsamen Aktionen durch eine einheitliche Lackierung erkennbar sein. Es bestehen hierbei keine Einschränkungen bezüglich der Fahrzeugmodelle.
  6. 06Fraktionsmitglieder dürfen ihre Fraktionsrechte nicht dazu nutzen, sich einen unfairen Vorteil im RP zu verschaffen.
  7. 07Das gezielte Provozieren anderer Fraktionen ohne bestehenden RP-Hintergrund ist verboten.
  8. 08Fraktionen dürfen andere Fraktionen nicht dauerhaft belagern, verfolgen oder provozieren.
  9. 09Fraktionsaktionen dürfen nicht ausschließlich zur persönlichen Bereicherung oder zum Erzwingen einer bestimmten RP-Situation durchgeführt werden.
§ 2

Staatliche Fraktionen

Gilt insbesondere für LAPD, EMS, USMS, DOJ und weitere staatliche Fraktionen.

  1. 01Staatliche Fraktionen müssen während des Dienstes entsprechend ihrer Funktion erkennbar sein.
  2. 02Dienstkleidung ist während des regulären Dienstes zu tragen. Ausnahmen gelten ausschließlich für ausdrücklich vorgesehene Undercover- oder Spezialeinsätze.
  3. 03Dienstfahrzeuge dürfen grundsätzlich nur für dienstliche Zwecke verwendet werden.
  4. 04Dienstwaffen und staatliche Ausrüstung dürfen nur entsprechend der jeweiligen Berechtigung verwendet werden.
  5. 05Beschlagnahmte Gegenstände dürfen nicht privat verwendet oder behalten werden.
  6. 06Staatliche Ausrüstung darf nicht an Zivilisten oder Mitglieder anderer Fraktionen weitergegeben werden.
  7. 07Informationen aus internen staatlichen Systemen oder Funkkanälen dürfen nicht unberechtigt an Dritte weitergegeben werden.
  8. 08Staatliche Sonderrechte dürfen nicht ausgenutzt werden, um andere Spieler ohne entsprechenden RP-Grund zu benachteiligen.
  9. 09Korruption innerhalb staatlicher Fraktionen ist grundsätzlich verboten, sofern keine ausdrückliche Genehmigung der Fraktionsverwaltung vorliegt.
  10. 10Spezialequipment darf nur von entsprechend ausgebildeten oder dafür freigegebenen Einheiten verwendet werden.
  11. 11Der Einsatz von Spezialfahrzeugen, Helikoptern oder besonderen Waffen kann durch zusätzliche Einsatzvorgaben begrenzt werden.
§ 3

Medical Department

  1. 01Das MD ist eine neutrale Fraktion und darf sich grundsätzlich nicht aktiv an kriminellen Konflikten beteiligen.
  2. 02Mediziner dürfen während eines laufenden Schusswechsels keine Personen behandeln oder wiederbeleben.
  3. 03Medizinisches Personal darf während eines Einsatzes nicht absichtlich behindert oder als Teil einer laufenden Auseinandersetzung missbraucht werden.
  4. 04Medizinisches Personal darf nicht bedroht oder dazu gezwungen werden, eine bestimmte Person zuerst zu behandeln.
  5. 05Rettungsfahrzeuge und medizinische Ausrüstung dürfen ausschließlich von medizinischem Personal benutzt werden. Eine Ausnahme ist nur bei einem nachvollziehbaren RP-Hintergrund zulässig – „Ich brauche ein Auto“ oder „Ich bin auf der Flucht“ stellen keinen ausreichenden RP-Grund dar.
  6. 06MD-Mitglieder dürfen keine Waffen oder sonstige Ausrüstung an andere Fraktionen weitergeben.
§ 4

Illegale Fraktionen

  1. 01Illegale Fraktionen müssen über ein nachvollziehbares Fraktionskonzept verfügen.
  2. 02Gangs, Mafien und Kartelle dürfen nur innerhalb ihrer vorgesehenen Mitglieder- und Aktivitätsgrenzen agieren.
  3. 03Illegale Fraktionen müssen bei größeren gemeinsamen Aktionen eindeutig als zusammengehörig erkennbar sein. Hierfür müssen mindestens drei einheitliche Erkennungsmerkmale vorhanden sein.
  4. 04Das dauerhafte Angreifen, Belagern oder Provozieren anderer Fraktionen ist verboten.
  5. 05Ein Fraktionskrieg muss einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund besitzen. Größere Schießereien sind vorher mit der Fraktionsverwaltung abzuklären.
  6. 06Ein OOC-Streit darf niemals als Grundlage für einen IC-Fraktionskrieg dienen.
  7. 07Fraktionsanwesen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Fraktionsverwaltung angegriffen werden.
  8. 08Baseraids dürfen nicht dauerhaft wiederholt werden. Es sind maximal zwei Baseraids pro Woche zulässig.
  9. 09Bündnisse zwischen illegalen Fraktionen dürfen nicht dazu genutzt werden, bestehende Mitglieder- oder Aktionslimits zu umgehen.
  10. 10Illegale Fraktionen dürfen keine staatlichen Ausrüstungsgegenstände oder Sonderrechte verwenden.
  11. 11Fraktionsfahrzeuge und Fraktionskleidung müssen bei größeren Aktionen eindeutig der jeweiligen Fraktion zugeordnet werden können.
§ 5

Fraktionskriege

  1. 01Ein Fraktionskrieg darf nur aus einem bestehenden und nachvollziehbaren RP-Konflikt entstehen.
  2. 02Ein Fraktionskrieg darf nicht aufgrund persönlicher oder OOC-Streitigkeiten begonnen werden.
  3. 03Ein Fraktionskrieg darf nicht dazu genutzt werden, eine andere Fraktion dauerhaft vom RP auszuschließen.
  4. 04Angriffe auf Fraktionsanwesen dürfen ausschließlich nach vorheriger Absprache mit der Fraktionsverwaltung durchgeführt werden.
  5. 05Spawncamping ist verboten. Hierzu zählt insbesondere das gezielte Abfangen von Spielern am MD nach dem Ausbluten.
  6. 06Die Fraktionsverwaltung kann einen Fraktionskrieg jederzeit begrenzen, pausieren oder beenden.
  7. 07Nach Beendigung eines Fraktionskrieges darf dieser nicht ohne einen neuen nachvollziehbaren RP-Grund fortgeführt werden. Für eine erneute Eskalation ist eine erneute Absprache mit der Fraktionsverwaltung erforderlich.
§ 6

Bündnisse

  1. 01Fraktionen dürfen Bündnisse eingehen, sofern diese zum jeweiligen RP passen.
  2. 02Ein Bündnis darf nicht dazu verwendet werden, Aktions- oder Mitgliederlimits zu umgehen.
  3. 03Verbündete Fraktionen dürfen interne Informationen nur bei einem entsprechenden RP-Grund austauschen.
  4. 04Bei gemeinsamen Aktionen gelten die jeweiligen Aktionslimits weiterhin.
  5. 05Die Fraktionsverwaltung kann unfaire oder übermäßige Bündnisse untersagen.
§ 7

Fraktionsaktionen

  1. 01Größere Fraktionsaktionen gegen andere Fraktionen müssen einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund besitzen.
  2. 02Bei größeren Aktionen müssen die jeweiligen Fraktionslimits eingehalten werden.
  3. 03Das absichtliche Ausnutzen von Lücken oder unklaren Formulierungen des Regelwerks ist verboten.
  4. 04Aktionen dürfen nicht unnötig in die Länge gezogen werden, wenn dadurch das RP anderer Spieler erheblich eingeschränkt wird.
  5. 05Nach einer abgeschlossenen Aktion darf dieselbe Aktion nicht unmittelbar erneut gestartet werden, sofern kein neuer nachvollziehbarer RP-Grund besteht.
  6. 06Die Fraktionsverwaltung kann bei größeren Aktionen einschreiten, wenn diese den Serverbetrieb oder das RP unverhältnismäßig beeinträchtigen.
§ 8

Fraktionswarns

  1. 01Bei schweren oder wiederholten Regelverstößen kann eine Fraktion einen Fraktionswarn erhalten.
  2. 02Ein Fraktionswarn kann sowohl aufgrund des Verhaltens einzelner Mitglieder als auch aufgrund eines Verstoßes der gesamten Fraktion ausgesprochen werden.
  3. 03Wiederholte Fraktionswarns können zu Einschränkungen der Fraktionsrechte oder zur Auflösung der Fraktion führen.
  4. 04Die Fraktionsverwaltung entscheidet situationsabhängig über die Höhe und Art der Sanktion.
§ 9

Schlussbestimmungen

  1. 01Dieses Regelwerk gilt für alle offiziellen Fraktionen des Servers.
  2. 02Fraktionsspezifische Regeln können zusätzlich festgelegt werden.
  3. 03Bei einem Widerspruch zwischen diesem Regelwerk und den allgemeinen Serverregeln gelten die allgemeinen Serverregeln.
  4. 04Die Fraktionsverwaltung darf bei nicht eindeutig geregelten Situationen eine verbindliche Entscheidung treffen.
  5. 05Das bewusste Ausnutzen von Regelungslücken zur Erlangung eines unfairen Vorteils ist untersagt.
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